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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Agenturen

Stand: Mai 2026

Inhalt
  • Anbieter
  • § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
  • § 2 Leistungsbeschreibung
  • § 3 Keine Rechtsdienstleistung
  • § 4 Vertragsschluss und Registrierung
  • § 5 Pflichten der Agentur
  • § 6 Endkunden-Bestätigungsprozess
  • § 7 Haftung der Agentur für Endkunden
  • § 8 Credit-System und Zahlungsbedingungen
  • § 9 Pläne und Funktionsumfang
  • § 10 Whitelabel-Funktionalität (Pro-Plan)
  • § 10A Geteilte Endkunden-Domain (Starter-Plan)
  • § 11 Marketing- und Kommunikationspflichten
  • § 12 Plattform-Richtlinien und Verhältnis zu Bewertungsplattformen
  • § 13 Verfügbarkeit und Gewährleistung
  • § 14 Haftung
  • § 15 Freistellung
  • § 16 Geistige Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse
  • § 17 Vertraulichkeit
  • § 18 Datenschutz
  • § 19 Laufzeit und Kündigung
  • § 20 Änderungen der AGB
  • § 21 Schlussbestimmungen

Anbieter

Sternehero Einzelunternehmen, Inhaber: Tolga Doksanbir Waltershofenerstraße 9 79111 Freiburg im Breisgau USt-IdNr.: DE334736480

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Sternehero, Inhaber Tolga Doksanbir (nachfolgend „Anbieter"), und Nutzern, die die Plattform im Auftrag oder zugunsten Dritter (nachfolgend „Endkunden") einsetzen, insbesondere im Rahmen eines Agentur- oder Whitelabel-Plans (nachfolgend „Agentur"). (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Agentur versichert mit der Registrierung, dass sie als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. (3) Für die Nutzung der Plattform durch Business User in eigener Sache gelten ausschließlich die gesonderten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Business User". (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt der Agentur eine Software-Plattform (nachfolgend „Plattform") zur Verfügung, die es der Agentur ermöglicht, im Rahmen ihres Mandats für ihre Endkunden Online-Bewertungen auf Drittplattformen wie Google, Trustpilot, Kununu und vergleichbaren Bewertungsportalen (nachfolgend „Bewertungsplattformen") zu verwalten und zur Meldung vorzubereiten. (2) Die Plattform bietet je nach gebuchtem Plan insbesondere folgende Funktionen: a) Anbindung der Unternehmensprofile der Endkunden an die jeweiligen Bewertungsplattformen, b) Übersicht und Verwaltung der Online-Bewertungen der Endkunden, c) Vorbereitung von Meldungen durch die Agentur und Auslösung des Endkunden-Bestätigungsprozesses gemäß § 6, d) Einreichung standardisierter Meldungen bei Bewertungsplattformen nach erfolgter Endkunden-Bestätigung, e) Statusverfolgung eingereichter Meldungen, f) je nach Plan: Whitelabel-Funktionalität (eigene Domain und eigenes Branding der Agentur). (3) Die Plattform übermittelt eine standardisierte Meldung an die jeweilige Bewertungsplattform. Form und Inhalt dieser Meldung werden vom Anbieter zentral festgelegt, sind für sämtliche Meldungen identisch und werden bei Bedarf an aktuelle Vorgaben der Bewertungsplattformen angepasst. Eine individuelle Anpassung im Einzelfall erfolgt nicht. (4) Der Anbieter schuldet ausschließlich die technische Einreichung der Meldung bei der jeweiligen Bewertungsplattform nach Vorliegen einer wirksamen Endkunden-Bestätigung gemäß § 6. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Entfernung einer Bewertung. Die Entscheidung über die Entfernung oder Beibehaltung einer Bewertung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Bewertungsplattform.

§ 3 Keine Rechtsdienstleistung

(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Es erfolgt keine rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen. Es erfolgt keine rechtliche Beratung. Es erfolgt keine Einzelfallprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bewertung. (2) Die Plattform ist ein technisches Software-Werkzeug, das die Agentur und ihre Endkunden bei der eigenständigen Einreichung von Meldungen unterstützt. Sämtliche inhaltlichen Entscheidungen — insbesondere die Auswahl der zu meldenden Bewertungen und die Bestätigung des fehlenden Geschäftskontakts — werden ausschließlich vom jeweiligen Endkunden persönlich getroffen. (3) Die Plattform arbeitet nach einer fest vorgegebenen Routine. Eine über den standardisierten Ablauf hinausgehende Berücksichtigung individueller Verhältnisse einzelner Bewertungen erfolgt nicht. (4) Die Agentur versichert, dass ihre eigene Tätigkeit gegenüber ihren Endkunden in Übereinstimmung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfolgt. Der Anbieter übernimmt keine Prüfung der RDG-Konformität der Tätigkeit der Agentur. (5) Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen empfiehlt der Anbieter die Konsultation eines Fachanwalts für IT-Recht oder gewerblichen Rechtsschutz.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Registrierung gibt die Agentur ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. (2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter, spätestens mit der Freischaltung des Agentur-Accounts zustande. (3) Die Agentur ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. (4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Pflichten der Agentur

(1) Die Agentur ist für die Richtigkeit sämtlicher von ihr gemachter Angaben allein verantwortlich. (2) Die Agentur darf eine Meldung nur dann vorbereiten, wenn der jeweilige Endkunde sie mit der Verwaltung seiner Online-Bewertungen mandatiert und ihr die hierfür erforderlichen Befugnisse eingeräumt hat. (3) Die Agentur ist für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten allein verantwortlich. Sie verpflichtet sich, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Accounts an Dritte oder eine gemeinsame Nutzung eines Accounts durch mehrere Unternehmen ist untersagt. (4) Die Agentur ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen, insbesondere mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Wettbewerbsrecht und dem Datenschutzrecht. (5) Die Agentur ist verpflichtet, ihre Endkunden vor Auslösung des Bestätigungsprozesses verständlich darüber zu informieren, dass a) der Endkunde selbst die zu meldenden Bewertungen prüft und auswählt, b) der Endkunde selbst die Bestätigung des fehlenden Geschäftskontakts abgibt, c) der Anbieter keine rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen vornimmt und keinen Erfolg schuldet.

§ 6 Endkunden-Bestätigungsprozess

(1) Die Einreichung einer Meldung bei einer Bewertungsplattform setzt zwingend voraus, dass der jeweilige Endkunde die Meldung zuvor persönlich über den vom System bereitgestellten Bestätigungsprozess bestätigt hat. (2) Der Bestätigungsprozess wird wie folgt durchgeführt: a) Die Agentur markiert eine oder mehrere Bewertungen des Endkunden zur Meldung. b) Das System generiert einen einmaligen Bestätigungslink und übermittelt ihn unmittelbar an die für den Endkunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse des Endkunden muss sich von den E-Mail-Adressen der Agentur unterscheiden. c) Der Endkunde erhält über den Bestätigungslink eine Übersicht der zur Meldung vorgesehenen Bewertungen mit Verfassername und Textauszug. d) Der Endkunde bestätigt durch aktives Setzen einer Bestätigungs-Auswahl mit folgendem oder einem inhaltlich gleichwertigen Wortlaut: „Ich übernehme die Meldung der vorstehend aufgeführten Bewertungen als meine eigene Erklärung gegenüber der Bewertungsplattform und versichere, dass ich für ihren Inhalt allein verantwortlich bin. Mir ist bekannt, dass mit den jeweiligen Verfassern dieser Bewertungen kein Geschäftskontakt stattgefunden hat." (3) Die Bestätigung ist technisch zwingender Bestandteil des Übermittlungsprozesses. Ohne wirksame Endkunden-Bestätigung wird keine Meldung an die Bewertungsplattform übermittelt und kein Credit verbraucht. (4) Jede Bestätigung wird vom Anbieter zu Beweiszwecken protokolliert (Zeitstempel, IP-Adresse, Device-Fingerprint, E-Mail-Adresse, betroffene Bewertungen). (5) Die Agentur ist verpflichtet sicherzustellen, dass der für die Bestätigung verwendete E-Mail-Zugang ausschließlich vom jeweiligen Endkunden bzw. einer von ihm hierzu autorisierten Person im Endkunden-Unternehmen genutzt wird. (6) Eine Umgehung oder Aushöhlung des Bestätigungsprozesses ist untersagt. Untersagt ist insbesondere: a) die Angabe einer E-Mail-Adresse der Agentur oder eines Mitarbeiters der Agentur als Endkunden-E-Mail-Adresse, b) die Bestätigung im Namen oder anstelle des Endkunden, c) die Bestätigung ohne tatsächliche Kenntnis oder Prüfung der zur Meldung vorgesehenen Bewertungen durch den Endkunden, d) jede sonstige Maßnahme, die geeignet ist, den Bestätigungsprozess seiner Schutzfunktion zu entheben. (7) Verstöße gegen Absatz (6) berechtigen den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Agentur-Accounts und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages ohne Erstattung bereits gezahlter Beträge. (8) Der Anbieter ist berechtigt, das Bestätigungsverhalten der Agentur stichprobenartig auf Auffälligkeiten (z. B. wiederholte Übereinstimmungen von IP-Adressen oder Geräten zwischen Agentur und vermeintlichen Endkundenbestätigungen) zu überprüfen.

§ 7 Haftung der Agentur für Endkunden

(1) Die Agentur haftet gegenüber dem Anbieter für sämtliche Handlungen und Unterlassungen ihrer Endkunden und der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen Personen wie für eigene Handlungen. (2) Dies gilt insbesondere für unrichtige Bestätigungen des fehlenden Geschäftskontakts sowie für rechtswidrige Veranlassung von Meldungen.

§ 8 Credit-System und Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Melde-Funktion erfolgt auf Basis eines Credit-Systems. Ein (1) Credit berechtigt zur Einreichung einer (1) Meldung bei einer Bewertungsplattform. Credits werden im Zeitpunkt der Übermittlung der Meldung verbraucht. (2) Es bestehen folgende Credit-Kategorien: a) Credits: Von der Agentur entgeltlich erworbene Credits. Diese Credits verfallen nicht. b) Gratis-Credits: Im Rahmen eines bezahlten Credit-Pakets oder eines Plans zusätzlich gewährte Credits (insbesondere die plan- und paketabhängigen Bonus-Anteile beim Kauf, z. B. 20 % im Pro-Plan). Diese Credits sind Bestandteil der gekauften Leistung und verfallen ebenfalls nicht. c) Aktions-Credits: Unentgeltlich gewährte Credits aus Marketing- oder Werbeaktionen, insbesondere Empfehlungsprogramme, Neukunden-Registrierung, Promotions oder vergleichbare Aktionen. Aktions-Credits verfallen 30 Tage nach Gutschrift, sofern in der jeweiligen Aktion keine abweichende Frist genannt wird. (3) Bei der Verbrauchsreihenfolge werden Credits in folgender Reihenfolge abgerechnet: zunächst Aktions-Credits (nach Ablaufdatum, kürzeste Frist zuerst), dann Gratis-Credits, zuletzt entgeltlich erworbene Credits. (4) Credits sind nicht zwischen verschiedenen Accounts übertragbar. Eine Weitergabe oder Übertragung von Credits an Endkunden oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Credits stehen ausschließlich dem Agentur-Account zur Verfügung, auf den sie gebucht wurden. (5) Die Preise für Credits ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste auf der Plattform. (6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für zukünftige Credit-Käufe anzupassen. Preisänderungen werden der Agentur mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bereits erworbene Credits behalten den zum Kaufzeitpunkt geltenden Wert und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. (7) Eine Rückerstattung verbrauchter Credits erfolgt nicht, insbesondere nicht im Falle, dass die Bewertungsplattform die Bewertung nicht entfernt. Die Agentur erwirbt mit dem Credit das Recht auf eine Meldungseinreichung, nicht auf ein bestimmtes Ergebnis. (8) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Kreditkarte oder sonstige auf der Plattform angebotene Zahlungsmethoden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (9) Die Agentur kommt durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. Im Verzugsfall hat die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 9 Pläne und Funktionsumfang

(1) Die Plattform wird in verschiedenen Plänen für Agenturen angeboten. Der jeweils gültige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt der Buchung. (2) Für Agenturen stehen insbesondere folgende Pläne zur Verfügung (Stand bei Inkrafttreten dieser AGB): a) Starter (kostenlos): Standard-Agenturfunktionen mit anteiligen Gratis-Credits beim Credit-Kauf. b) Pro (Whitelabel): erweiterte Funktionen einschließlich Whitelabel-Funktionalität gemäß § 10 sowie erhöhten Gratis-Credits-Anteil beim Credit-Kauf. (3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform zu erweitern oder zu verbessern. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs eines Plans während laufender Vertragsdauer berechtigen die Agentur zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Plans.

§ 10 Whitelabel-Funktionalität (Pro-Plan)

(1) Im Pro-Plan ist die Agentur berechtigt, die Plattform unter eigener Marke, eigenem Logo und eigener Domain zu betreiben. (2) Bestätigungslinks an Endkunden werden im Whitelabel-Betrieb mit dem Branding der Agentur versendet. (3) Die Agentur ist in der Whitelabel-Nutzung allein verantwortlich für a) die Gestaltung ihres Außenauftritts, b) die Einhaltung sämtlicher anwendbarer rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Impressumspflicht, Datenschutz und Rechtsdienstleistungsgesetz, c) die ordnungsgemäße Information ihrer Endkunden über den Ablauf der Meldung und die Verantwortlichkeiten. (4) Die Agentur darf den Whitelabel-Auftritt nicht in einer Weise gestalten, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, der Whitelabel-Anbieter erbringe selbst rechtliche Dienstleistungen oder verfüge über eine entsprechende Erlaubnis. (5) Die Agentur räumt dem Anbieter das Recht ein, den Whitelabel-Auftritt im Rahmen der vertraglichen Nutzung technisch zu unterstützen und zu hosten. (6) Markennutzung. Die Agentur ist nicht berechtigt, im Whitelabel-Betrieb Marken, Logos, Wort-/Bildzeichen oder sonstige Kennzeichen des Anbieters zu verwenden, abzubilden oder in eigene Markenbestandteile zu integrieren. Insbesondere ist es untersagt, den Bestandteil „Sternehero", „Sterne Hero" oder einen damit verwechslungsfähigen Bestandteil in der eigenen Custom-Domain, in Marketing-Materialien oder in eigenen Marken zu führen. Die Agentur darf ausschließlich ihre eigenen Markenelemente einbinden, sofern sie die hierfür erforderlichen Rechte hält. (7) Verbot der Falschdarstellung. Die Agentur darf gegenüber Endkunden, Interessenten und in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck erwecken, sie habe die Plattform oder wesentliche Bestandteile davon selbst entwickelt. Aussagen wie „eigenentwickelt", „proprietäre Technologie", „unsere Plattform" oder vergleichbare Formulierungen, die geeignet sind, die Herkunft der Software vom Anbieter zu verschleiern, sind im rechtsgeschäftlichen Verkehr unzulässig. Verstöße können nach § 5 UWG (irreführende geschäftliche Handlungen) wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter begründen. (8) Verantwortung für Custom-Domain. Die Agentur trägt im Pro-Plan die alleinige Verantwortung für ihre Custom-Domain. Dies umfasst insbesondere: a) die fristgerechte Erneuerung der Domain-Registrierung, b) die Pflege und Aktualität der DNS-Einträge gemäß den jeweils gültigen technischen Vorgaben des Anbieters, c) die Behebung von Erreichbarkeitsstörungen, die auf Konfigurationen außerhalb der Plattform beruhen. Die Ausstellung und Erneuerung von SSL-Zertifikaten erfolgt durch den vom Anbieter eingesetzten Hosting-Dienstleister; eine darüber hinausgehende SSL-Verantwortung übernimmt der Anbieter nicht. (9) Pflicht zur Hinterlegung von Rechtstexten. Da die Plattform im Whitelabel-Betrieb unter der Domain der Agentur erscheint und Endkunden die Agentur als Diensteanbieter wahrnehmen, ist die Agentur verpflichtet, in der Plattform die URLs zu ihrem eigenen Impressum (§ 5 DDG), ihrer eigenen Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) und gegebenenfalls ihren eigenen AGB zu hinterlegen. Diese URLs werden auf Endkunden-Seiten im Footer eingebunden. Die inhaltliche Pflege dieser Seiten obliegt allein der Agentur. Ohne Hinterlegung von Impressum-URL und Datenschutz-URL ist die Aktivierung des Whitelabel-Betriebs nicht möglich. (10) Pflichtbaustein in der Datenschutzerklärung. Die Agentur ist verpflichtet, in ihrer Datenschutzerklärung einen vom Anbieter bereitgestellten Pflichtbaustein zur Auftragsverarbeitung wortgleich aufzunehmen. Der Pflichtbaustein informiert Endkunden abstrakt über den Einsatz von Auftragsverarbeitern und ist über die Plattform jederzeit zum Abruf verfügbar. Eine Abweichung vom vorgegebenen Wortlaut ist nicht zulässig. Bei Aktualisierung des Pflichtbausteins wird die Agentur in Textform informiert und passt ihre Datenschutzerklärung entsprechend an. (11) Auskunftspflicht gegenüber Endkunden. Im Whitelabel-Betrieb ist die Agentur gegenüber ihren Endkunden Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Bei Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO oder bei sonstigen Anfragen zu eingesetzten Auftragsverarbeitern ist die Agentur verpflichtet, den Anbieter als Auftragsverarbeiter namentlich zu benennen, sofern der Endkunde dies konkret nachfragt. Die Agentur kann hierzu einen vom Anbieter bereitgestellten Mustertext verwenden. (12) Domain-Verlust und Markenkonflikte. Verliert die Agentur die Verfügungsgewalt über ihre Custom-Domain (insbesondere durch Markenrechtsstreit, Nichtverlängerung, Übertragung an Dritte oder behördliche Anordnung), trägt die Agentur die Folgen allein. Der Anbieter haftet weder für hieraus entstehende Unterbrechungen der Erreichbarkeit noch für Schäden gegenüber Endkunden. Der Anbieter ist berechtigt, in einem solchen Fall die Custom-Domain-Konfiguration in der Plattform zu deaktivieren. (13) Karenz bei Beendigung des Pro-Plans. Mit Beendigung des Pro-Plans, gleich aus welchem Grund, endet die Whitelabel-Funktionalität. Die Custom-Domain-Konfiguration in der Plattform wird deaktiviert; eingehende Anfragen unter der Custom-Domain werden technisch nicht mehr verarbeitet. Bestätigungslinks, die vor Beendigung des Pro-Plans an Endkunden versendet wurden, bleiben für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen unter ihrer ursprünglichen URL erreichbar. Anschließend werden sie deaktiviert.

§ 10A Geteilte Endkunden-Domain (Starter-Plan)

(1) Im Starter-Plan stellt der Anbieter der Agentur eine Subdomain auf einer vom Anbieter betriebenen, markenneutralen Domain zur Verfügung (nachfolgend „geteilte Endkunden-Domain"). Die Subdomain wird ausschließlich für die Confirmation-Seiten des Endkunden-Bestätigungsprozesses gemäß § 6 verwendet. (2) Die geteilte Endkunden-Domain trägt ein einheitliches, neutrales Erscheinungsbild für alle Starter-Agenturen. Eine Individualisierung der Domain (Logo, Farben, Marken, Inhalte) ist im Starter-Plan nicht vorgesehen und nicht möglich. (3) Die Agentur ist verpflichtet, in der Plattform die URLs zu ihrem eigenen Impressum und ihrer eigenen Datenschutzerklärung zu hinterlegen. Diese URLs werden im Footer der Confirmation-Seiten eingebunden, damit Endkunden den Diensteanbieter eindeutig identifizieren können. Ohne Hinterlegung dieser URLs ist die Aktivierung der geteilten Endkunden-Domain nicht möglich. (4) Die gewählte Subdomain ist nach Aktivierung höchstens einmal änderbar. Eine Übertragung der Subdomain auf Dritte ist ausgeschlossen. (5) Bei Beendigung des Starter-Plans wird die Subdomain für die Agentur reserviert für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beendigung. Innerhalb dieser Frist kann die Agentur bei Wiederaufnahme der Nutzung die ursprüngliche Subdomain reaktivieren. Nach Ablauf der Frist wird die Subdomain freigegeben und kann anderen Nutzern zugeordnet werden. (6) Der E-Mail-Versand an Endkunden im Zusammenhang mit der geteilten Endkunden-Domain erfolgt über eine markenneutrale Absender-Domain des Anbieters. Eine Anpassung des Absenders auf eine agentureigene Domain ist im Starter-Plan nicht vorgesehen.

§ 11 Marketing- und Kommunikationspflichten

(1) Die Agentur ist verpflichtet, in ihrer eigenen Kommunikation gegenüber Endkunden und potentiellen Endkunden — insbesondere auf Websites, in Werbung, in Angeboten und in der Korrespondenz — die folgenden Vorgaben einzuhalten: a) Kein Erfolgsversprechen. Es dürfen keine Aussagen verwendet werden, die einen bestimmten Erfolg in Aussicht stellen, insbesondere keine garantierte oder zugesicherte Entfernung von Bewertungen, keine konkreten Erfolgsquoten als eigene Leistung, keine Aussagen wie „nur bei Erfolg", „Geld zurück bei Misserfolg" oder vergleichbare Formulierungen. b) Kein Anschein einer rechtlichen Prüfung. Es dürfen keine Aussagen verwendet werden, die suggerieren, die Agentur oder der Anbieter prüfe Bewertungen rechtlich oder erbringe Rechtsdienstleistungen. Untersagt sind insbesondere Begriffe wie „rechtlich prüfen", „rechtswidrig", „Schmähkritik prüfen", „wir lassen löschen", soweit sie sich auf die Tätigkeit der Agentur oder die Funktion der Plattform beziehen. c) „Melden" statt „Löschen". Die Tätigkeit ist als „Meldung", „Beanstandung" oder „Einreichung" zu bezeichnen, nicht als „Löschung" oder „Entfernung". Aussagen wie „Bewertungen entfernen lassen" oder „Bewertungen löschen lassen" sind zu unterlassen. d) Die Entscheidung trifft die Plattform. Es ist klarzustellen, dass die Entscheidung über die Entfernung oder Beibehaltung einer Bewertung ausschließlich bei der jeweiligen Bewertungsplattform liegt. e) Self-Service-Charakter. Es ist erkennbar zu machen, dass die Auswahl der zu meldenden Bewertungen und die Bestätigung des fehlenden Geschäftskontakts vom Endkunden selbst stammen. (2) Die Agentur stellt sicher, dass sämtliche von ihr verwendeten Werbe-, Marketing- und Vertriebsunterlagen den Vorgaben in Absatz (1) entsprechen. (3) Verstöße gegen die vorstehenden Vorgaben können vom Anbieter mit einer Abmahnung sowie — bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß — mit Sperrung oder außerordentlicher Kündigung gemäß § 19 sanktioniert werden.

§ 12 Plattform-Richtlinien und Verhältnis zu Bewertungsplattformen

(1) Die Bewertungsplattformen (Google, Trustpilot, Kununu u. a.) sind eigenständige Drittanbieter mit eigenen Nutzungsbedingungen und Richtlinien. Der Anbieter steht in keinem Vertragsverhältnis zur Agentur oder zu deren Endkunden im Hinblick auf diese Plattformen und hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Schnittstellen, Verfahren oder Entscheidungen. (2) Sämtliche über die Plattform übermittelten Meldungen gelten als Erklärungen des jeweiligen Endkunden gegenüber der Bewertungsplattform. Die Agentur ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bewertungsplattform einzuhalten und ihre Endkunden hierzu anzuhalten. (3) Daten aus Bewertungsplattformen werden im Dashboard zur Verfügung gestellt, soweit dies technisch und im Einklang mit den Richtlinien der jeweiligen Plattform möglich ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der von Bewertungsplattformen bereitgestellten Daten. (4) Sperrungen, Einschränkungen oder Änderungen seitens der Bewertungsplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter.

§ 13 Verfügbarkeit und Gewährleistung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. (2) Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die Bewertungsplattformen die eingereichten Meldungen bearbeiten, prüfen oder positiv bescheiden. Änderungen an den Schnittstellen, Richtlinien oder Verfahrensweisen der Bewertungsplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Gewährleistungsansprüche. (3) Geringfügige Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit bleiben außer Betracht.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. (2) Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Agentur regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. (4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für: a) das Ergebnis einer bei einer Bewertungsplattform eingereichten Meldung, b) Entscheidungen der Bewertungsplattformen über die Entfernung oder Beibehaltung von Bewertungen, c) Schäden, die aus unrichtigen Angaben der Agentur oder ihrer Endkunden entstehen, insbesondere aus der unzutreffenden Bestätigung eines fehlenden Geschäftskontakts, d) Schäden, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch die Agentur oder ihre Endkunden entstehen, e) Schäden, die aus Änderungen der Richtlinien, Verfahrensweisen oder Schnittstellen der Bewertungsplattformen entstehen, f) Schäden, die aus einer Verletzung der Marketing- und Kommunikationspflichten gemäß § 11 entstehen, g) entgangenen Gewinn. (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Freistellung

(1) Die Agentur stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch die Agentur oder ihre Endkunden entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Wettbewerbsrecht, das Persönlichkeitsrecht oder sonstige gesetzliche Vorschriften. (2) Die Agentur stellt den Anbieter ferner von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus entstehen, dass a) der Endkunde oder die Agentur unrichtige Angaben gemacht hat, insbesondere den fehlenden Geschäftskontakt unzutreffend bestätigt hat, b) die Agentur gegen ihre Marketing- und Kommunikationspflichten gemäß § 11 verstößt, c) die Agentur oder ihre Endkunden gegen die Nutzungsbedingungen der Bewertungsplattformen verstoßen, d) der Endkunden-Bestätigungsprozess gemäß § 6 nicht ordnungsgemäß durchlaufen oder umgangen wurde. (3) Die Freistellungspflicht umfasst die Übernahme sämtlicher angemessener Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe. (4) Der Anbieter wird die Agentur unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren und ihr angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vergleiche oder Anerkenntnisse, die zur Freistellungsverpflichtung der Agentur führen würden, schließt der Anbieter nur mit Zustimmung der Agentur, es sei denn, die Zustimmung wird unbillig verweigert.

§ 16 Geistige Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Komponenten, der Benutzeroberfläche, der zugrunde liegenden Software, den Bezeichnungen, Logos und Marken stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Im Whitelabel-Betrieb erhält die Agentur das Recht, die Plattform unter eigenem Branding einzusetzen; weitergehende Rechte an der zugrundeliegenden Plattform werden hierdurch nicht eingeräumt. (2) Die Funktionsweise der Plattform, ihre technischen Verfahren, Algorithmen, internen Workflows sowie sämtliche Standardvorlagen stellen geschützte Geschäftsgeheimnisse des Anbieters im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) dar. Die Agentur verpflichtet sich, keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Rekonstruktion, Analyse oder Offenlegung dieser Geschäftsgeheimnisse abzielen. (3) Die Agentur erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. (2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, die von der anderen Partei ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben wurden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

§ 18 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Agentur, ihrer Endkunden und gegebenenfalls von Verfassern der Bewertungen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. (2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Plattform einsehbar ist. (3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Agentur verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Ein entsprechendes AVV-Muster wird auf der Plattform bereitgestellt. (4) Die Agentur ist verpflichtet, mit ihren Endkunden ihrerseits die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zu schließen, soweit sie personenbezogene Daten der Endkunden oder von Bewertungsverfassern verarbeitet. (5) Soweit die Agentur personenbezogene Daten Dritter über die Plattform übermittelt oder verarbeiten lässt, versichert die Agentur, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt. Die Agentur stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen diese Pflicht entstehen.

§ 19 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Starter-Plan kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. (3) Der Pro-Plan wird wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung gebucht. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei jährlicher Abrechnung ist eine vorzeitige Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich; eine Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt in diesem Fall nicht. (4) Bei Beendigung des Pro-Plans wird der Account auf den Starter-Plan zurückgesetzt. Bereits erworbene Credits und Gratis-Credits einschließlich der zum Zeitpunkt des Kaufs gewährten Pro-Bonus-Anteile bleiben in vollem Umfang gültig und nutzbar. Neue Credit-Käufe nach Beendigung des Pro-Plans erfolgen zu den Starter-Konditionen. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn die Agentur a) gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, insbesondere gegen § 5, § 6 oder § 11, b) den Endkunden-Bestätigungsprozess umgeht oder aushöhlt, c) wiederholt oder schwerwiegend gegen die Marketing- und Kommunikationspflichten gemäß § 11 verstößt. (6) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. (7) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Plattform bei einem begründeten Verdacht auf Verstoß gegen diese AGB vorübergehend zu sperren, bis der Verdacht ausgeräumt ist. (8) Nach Beendigung des Vertrages stehen der Agentur für einen Zeitraum von 30 Tagen Export-Funktionen für ihre im System gespeicherten Daten zur Verfügung. Anschließend werden die Daten gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben gelöscht. Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 20 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für die Agentur zumutbar ist. (2) Der Anbieter wird die Agentur über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird die Agentur in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung des Fristablaufs hinweisen. (3) Widerspricht die Agentur der Änderung, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich gemäß § 19 zu kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau, soweit die Agentur Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (4) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (5) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht der Agentur ist auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis beschränkt. (6) Die Abtretung von Rechten oder Pflichten der Agentur aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. (7) Im Falle höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Störungen wesentlicher Vorleistungen Dritter und vergleichbare Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit des Anbieters) ruhen die Leistungspflichten des Anbieters für die Dauer der Beeinträchtigung. (8) Im Streitfall gelten die im System des Anbieters protokollierten Daten — insbesondere Bestätigungs-, Zeitstempel-, Geräte- und Zugriffsdaten — als Anscheinsbeweis für die jeweils protokollierten Vorgänge.

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Sternehero ist ein Software-Tool und unterstützt Unternehmen bei der eigenständigen Meldung von Bewertungen ohne Kundenkontakt – sicher, DSGVO-konform und transparent.

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